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   BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92   

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https://dejure.org/1993,4583
BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92 (https://dejure.org/1993,4583)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 6 AZR 96/92 (https://dejure.org/1993,4583)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 6 AZR 96/92 (https://dejure.org/1993,4583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf anteilige Arbeitszeitverkürzung bei Teilzeitbeschäftigung - Bestehen eines sachlichen Grundes zum Ausschluss von Freischichten - Nachweis des Differenzierungsgrundes - Überproportional höhere Belastung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitbeschäftigte: Teilhabe an Arbeitszeitverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Fünften Senats an (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 3 c cc der Gründe).

    Läßt sich das Vorhandensein des behaupteten Differnzierungsgrundes nicht nachweisen, geht dies zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP, a.a.O., zu B II 3 c cc der Gründe).

    Insoweit wird auf die Hinweise des Fünften Senats im Urteil vom 29. Januar 1992 (- 5 AZR 518/90 - AP, a.a.O., zu B II 6 der Gründe) Bezug genommen.

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Dabei erstreckt sich das Gebot der Gleichbehandlung sowohl auf einseitige Maßnahmen als auch auf vertragliche Regelungen (ständige Rechtsprechung: BAG Teilurteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG und zuletzt Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 420/91 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 24).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Insoweit kommen die Grundsätze zur Anwendung, die bei rechtswidriger Versagung von Urlaubsansprüchen gelten (BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - BAGE 50, 124, 129 f. = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Eine Ungleichbehandlung kann auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere aus arbeitsmedizinischen Gründen gerechtfertigt sein (Senatsurteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Dabei erstreckt sich das Gebot der Gleichbehandlung sowohl auf einseitige Maßnahmen als auch auf vertragliche Regelungen (ständige Rechtsprechung: BAG Teilurteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG und zuletzt Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 420/91 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 24).
  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 420/91

    Teilzeitbeschäftigte Postarbeiterin - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Dabei erstreckt sich das Gebot der Gleichbehandlung sowohl auf einseitige Maßnahmen als auch auf vertragliche Regelungen (ständige Rechtsprechung: BAG Teilurteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG und zuletzt Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 420/91 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 24).
  • LAG Köln, 10.01.1992 - 13 Sa 767/91

    Teilzeitbeschäftigung; Teilzeit; Arbeitszeit; Schichtdienst;

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Januar 1992 - 13 Sa 767/91 - aufgehoben.
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Die bloße Einschätzung das Arbeitgebers, bestimmte Belastungen träten nur bei vollbeschäftigten Arbeitnehmern ein, reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn diese Ansicht "vertretbar erscheint" (a.A. LAG Köln Urteil vom 10. Januar 1992 - 13 Sa 767/91- Presseinformation DB 1992, 692 ; AZ des Revisionsverfahrens 6 AZR 96/92 - für die Gewährung von Freischichten nur an mehr als halbzeitig Beschäftigte).
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